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PNOG/Digitalpakt · Heiko Mania · Admin · 3 Follower · 03.11.2026 · 86 Aufrufe

Digitalpakt Pflege rückt näher: Bundestag berät am 5. November über das Pflegeneuordnungsgesetz

Digitalpakt Pflege rückt näher: Bundestag berät am 5. November über das Pflegeneuordnungsgesetz

Am Donnerstag, dem 5. November 2026, soll das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) erstmals im Deutschen Bundestag beraten werden. Die erste Lesung ist für 9:00 Uhr vorgesehen. Damit erreicht die geplante Neuordnung der Pflege einen wichtigen parlamentarischen Verfahrensschritt.

Für ambulante Pflegedienste sowie teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen ist der Gesetzentwurf besonders interessant. Denn neben Veränderungen in der pflegerischen Versorgung enthält er auch Regelungen, die die Digitalisierung der Pflege in den kommenden Jahren voranbringen sollen.

Zwei Milliarden Euro für die Digitalisierung der Pflege

Ein zentraler Bestandteil des vorliegenden Regierungsentwurfs ist die vorgesehene Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen in der Langzeitpflege.

Nach den vorliegenden Angaben sollen dafür insgesamt zwei Milliarden Euro bereitgestellt werden:

  • 1,6 Milliarden Euro aus Bundesmitteln
  • 400 Millionen Euro aus Landesmitteln

Mit diesen Mitteln sollen digitale Strukturen und Anwendungen in der Pflege weiterentwickelt werden.

Entscheidend wird allerdings sein, wie die Fördermittel tatsächlich bei den Pflegeeinrichtungen ankommen. Noch offen beziehungsweise im weiteren Verfahren zu konkretisieren sind insbesondere die Förderbedingungen, die Verteilung der Mittel und die Anforderungen an förderfähige Projekte.

Auch die Frage, welche Möglichkeiten sich konkret für ambulante Pflegedienste im Vergleich zu stationären Einrichtungen ergeben, verdient besondere Aufmerksamkeit.

Mehr als nur ein Förderprogramm

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus weitere Digitalisierungsthemen.

Mit einem digitalen Pflege-Cockpit sollen Pflegebedürftige und Angehörige künftig einen zentralen Zugang zu Informationen, Anträgen und Unterstützungsangeboten erhalten.

Neue Innovationsregelungen könnten Pflegeeinrichtungen zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, digitale Technologien und innovative Versorgungskonzepte mit Pflegekassen zu vereinbaren.

Für stationäre Einrichtungen sind außerdem sogenannte Transformationsstellenanteile vorgesehen. Damit könnten unter bestimmten Voraussetzungen personalentlastende digitale Technologien über die Finanzierung der Pflegeeinrichtungen berücksichtigt werden.

Auch die geplante Weiterentwicklung von Prävention, Pflegebegleitung und Versorgungskoordination dürfte den Bedarf an digitalem Informationsaustausch weiter erhöhen.

All diese Regelungen befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren und können sich verändern.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach der ersten Lesung soll der Gesetzentwurf an die zuständigen Bundestagsausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Nach dem derzeit genannten Zeitplan sind weitere Beratungen und Anhörungen im November vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung könnten am 11. Dezember stattfinden. Erste Regelungen sollen nach der aktuellen Planung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Wichtig: Diese Termine sind Planungsdaten. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.

Was sollten Pflegeeinrichtungen jetzt tun?

Auch wenn die endgültigen Förderbedingungen noch nicht feststehen, lohnt es sich, bereits heute mit der Vorbereitung zu beginnen.

Pflegeeinrichtungen sollten insbesondere prüfen, wo ihre größten Digitalisierungsdefizite liegen, welche bestehenden Anwendungen modernisiert werden müssen und welche Prozesse durch digitale Technologien tatsächlich verbessert werden können.

Dabei geht es nicht nur um neue Software oder mobile Endgeräte. Themen wie Interoperabilität, IT-Sicherheit, digitale Kompetenzen, Telematikinfrastruktur und die Vernetzung mit anderen Leistungserbringern werden zunehmend wichtiger.

Wer seinen Digitalisierungsbedarf frühzeitig kennt, kann später gezielter auf Fördermöglichkeiten reagieren.

Das Netzwerk Digitalpakt Pflege begleitet die Entwicklung

Das Netzwerk Digitalpakt Pflege wird das weitere Gesetzgebungsverfahren begleiten und insbesondere die geplanten Fördermechanismen und deren praktische Bedeutung für Pflegeeinrichtungen betrachten.

Unser Ziel ist es, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen frühzeitig zu informieren und sie bei der Vorbereitung ihrer digitalen Transformation zu unterstützen.

Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur, wie viel Geld für die Digitalisierung bereitgestellt wird.

Entscheidend ist, ob daraus digitale Lösungen entstehen, die Pflegekräfte tatsächlich entlasten und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verbessern.

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